Finanzierungsreform startet am 1.1.2018

Das neue ÖPNV-Gesetz sieht vor, dass ab 2018 die Stadt- und Landkreise direkt das Geld aus dem kommunalen Finanzausgleich für die Finanzierung des Linienbusverkehrs zugewiesen bekommen. Die Mittel steigen von 2021 an schrittweise von jährlich 200 auf 250 Millionen.

Der Landtag hat im Oktober 2017 den Weg frei gemacht, dass die Finanzierungsreform beim ÖPNV am 1. Januar 2018 umgesetzt werden kann. Drei Elemente sind der Kern der Reform:
1. Die 200 Millionen aus dem Finanzausgleich gehen nicht mehr direkt an die Busunternehmen, sondern an die Lankreise, die sie weiterverteilen. Damit haben die Landkreise neue Steuerungsmöglichkeiten.
2. Diese Mittel werden schrittweise aufgestockt.
3. Die zusätzlichen Mittel werden an Qualitätsbedingungen geknüpft, was den Fahrgästen zu Gute kommen wird.

Die Reform und die Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu sind auf den Seiten des Verkehrsministeriums dargestellt: ÖPNV-Reform 

Siehe dazu auch den GAR-Rundbrief vom Juni 2017.

Mehr Beiträge

Finanzierung von Ratsfraktionen

Nach § 32a (3) GemO kann die Kommune den Ratsfraktionen Finanzmittel für die sächlichen und personellen Aufwendungen zur Verfügung stellen. Diese Mittel dürfen ausschließlich nur

Mehr Rechte für Kommunen bei Straßengestaltung

Ein Meilenstein für kommunale Handlungsspielräume: Der Bundestag und der Bundesrat haben sich auf wesentliche Änderungen im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geeinigt. Das Straßenverkehrsrecht war über viele Jahrzehnte