Der Landtag hat im Oktober 2017 den Weg frei gemacht, dass die Finanzierungsreform beim ÖPNV am 1. Januar 2018 umgesetzt werden kann. Drei Elemente sind der Kern der Reform:
1. Die 200 Millionen aus dem Finanzausgleich gehen nicht mehr direkt an die Busunternehmen, sondern an die Lankreise, die sie weiterverteilen. Damit haben die Landkreise neue Steuerungsmöglichkeiten.
2. Diese Mittel werden schrittweise aufgestockt.
3. Die zusätzlichen Mittel werden an Qualitätsbedingungen geknüpft, was den Fahrgästen zu Gute kommen wird.
Die Reform und die Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu sind auf den Seiten des Verkehrsministeriums dargestellt: ÖPNV-Reform
Siehe dazu auch den GAR-Rundbrief vom Juni 2017.