Schutz von Streuobstbeständen: Zweiter Vollzugserlass
Größere Streuobstbestände stehen unter strengerem Schutz. Inzwischen stellte sich in der behördlichen Praxis immer wieder heraus, dass der besondere Schutz der Streuobstwiesen nicht i.S.d des
Größere Streuobstbestände stehen unter strengerem Schutz. Inzwischen stellte sich in der behördlichen Praxis immer wieder heraus, dass der besondere Schutz der Streuobstwiesen nicht i.S.d des
Wahlwiederholung in Tauberbischhofsheim! Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zur Ratswahl 2019 betrifft potentiell all die 35% der Kommunen im Land, die weiterhin an der „unechten Teilortswahl“
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