Mehr Rechte für Kommunen bei Straßengestaltung

Ein Meilenstein für kommunale Handlungsspielräume:

Der Bundestag und der Bundesrat haben sich auf wesentliche Änderungen im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Straßenverkehrsordnung (StVO) geeinigt.

Das Straßenverkehrsrecht war über viele Jahrzehnte vom einseitigen Vorrang für den fließenden Kraftfahrzeugverkehr geprägt. Mit dem vom Bundestag und Bundesrat nach langer Hängepartie endlich abgesegneten Straßenverkehrsgesetz wird ein neues Kapitel aufgeschlagen:

  • Erstmals steht nun nicht mehr nur das Auto im Mittelpunkt des Verkehrsrechts, sondern auch die Bedürfnisse aller anderen Verkehrsteilnehmer*innen.
  • Umwelt- und Klimaschutz sind nun explizites Ziel des Straßenverkehrsgesetzes.
  • Der Verkehrssicherheit wird ein höherer Stellenwert eingeräumt.
  • Kommunen sollen die städtebauliche Entwicklung eigenständiger vorantreiben können.
  • Kommunen werden einfacher Tempo 30 (Achtung: Nicht Tempo 30-Zonen, sondern längere Abschnitte als bisher!) auf Hauptstraßen anordneten, Geh- und Radwege breiter bauen und Zebrastreifen sowie Busspuren anlegen können. Auch bei der Parkraumbewirtschaftung wird es Erleichterungen geben.
  • Damit die Kommunen die neuen Spielräume des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) anwenden können, wurden sie in der Straßenverkehrsordnung (StVO) umgesetzt werden. Dies gilt seit dem 02.10.2024.

Picture of Matthias Gastel, MdB

Matthias Gastel, MdB

GAR BW Vorstandsmitglied

Mehr Beiträge

Verpackungssteuer: Kommunales Instrument zur Müllvermeidung

Kommunen dürfen eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen erheben – das hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Dieser Beitrag erklärt, wie die Steuer funktioniert, welche Vorteile und Herausforderungen sie mit sich bringt und wie wir sie voranbringen können.

Fußverkehr in den Kommunen stärken

Fußverkehr rückt langsam in den Fokus der kommunalen Verkehrsplanung. Zu Fuß gehen ist nicht nur gut für die Gesundheit, es ist auch umweltfreundlich und die günstigste Art, sich fortzubewegen. Wir zeigen euch, wie ihr Fußgänger in eurer Kommune stärken könnt.