Welche Fördermöglichkeiten gibt es für kommunalen Klimaschutz?
Die Klimakrise ist die größte Herausforderung unserer Zeit. Nur wenn alle Ebenen – von Bund bis Kommune – ineinandergreifen, können Klimaschutzmaßnahmen ihre volle Wirkung entfalten. Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) unterstützt die Bundesregierung Kommunen und kommunale Akteur*innen seit 2008 dabei, ihre Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland umzusetzen und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele. Dr. Zoe Mayer MdB und stellv. Mitglied im Ausschuss für Klima und Energie der grünen Bundestagsfraktion stellt fünf aktuelle Förderprogramme vor:
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© S. Kaminski
Bereits seit Beginn ist die KRL so aufgebaut, dass Kommunen entlang der gesamten Klimaschutzprozesskette (von der strategischen Planung bis zur Investition) Fördermittel beantragen können.
Strategische Klimaschutzmaßnahmen:
- Einstiegs- und Orientierungsberatung für das Handlungsfeld Klimaschutz durch externe Dienstleister mit bis zu 20 Beratertagen
- Fokusberatungen in einem spezifischen Handlungsfeld im Klimaschutz, die durch externe Dienstleister durchgeführt wird mit bis zu 20 Beratertagen
- Einführung und Erweiterung eines Energiemanagements, Bezuschussung z.B für Software, Messtechnik oder Personal
- Energiesparmodelle in Bildungseinrichtungen, insbesondere Schulen und Kitas, Bezuschusst werden zB. Ausgaben für Fachpersonal und Öffentlichkeitsarbeit
- Kommunale Netzwerke in den Themenbereichen Energieeffizienz, Ressourceneffizienz und klimafreundliche Mobilität
- Machbarkeitsstudien durch fachkundige externe Dienstleister
- Einrichtung einer Klimaschutzkoordination in Organisationen, die im intermediären Sinne Aufgaben für die Organisationseinheiten der untergeordneten Ebene übernehmen, zB Landkreise, Sportbünde oder Wohlfahrtsverbände
- Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanager*in
- Integriertes Vorreiterkonzept, bezuschusst werden Ausgaben für den Einsatz fachkundiger, externer Dienstleister zur Konzepterstellung, Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligung sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
- Fokuskonzepte und ihre Umsetzung durch zusätzliches Personal
Investive Klimaschutzmaßnahmen:
- Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung
- Sanierung von Ampeln (Lichtsignalanlagen)
- Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung
- Sanierung und Nachrüstung von Lüftungsanlagen
- Maßnahmen für eine klimafreundliche Mobilität, zB. Errichtung von Mobilitätsstationen, Aufstellen von Wegweisern und Schildern wie „grüne Welle“
- Maßnahmen für eine klimafreundliche Abfallwirtschaft, zB. Errichtung von emissionsarmen, effizienten Bioabfallvergärungsanlagen
- Maßnahmen für eine klimafreundliche Abwasserbewirtschaftung, gefördert wird zB. die Umstellung auf Schlammtrocknung mit erneuerbaren Energien
- Maßnahmen für eine klimafreundliche Trinkwasserversorgung, zB. der Austausch bestehender Pumpen- bzw. Ventilatorsysteme in der Trinkwasserversorgung und die Nachrüstung von Motoren mit Frequenzumformern
- Weitere investive Maßnahmen, zB. Zentrale Warmwasserbereitungssysteme oder Einbau von Komponenten der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Noch bis Ende Oktober 2024 können sich Kommunen für dieses Förderprogramm bewerben.
Ziel des Förderaufrufes ist es, die Umsetzung wegweisender investiver Modellprojekte im kommunalen Klimaschutz zu ermöglichen.
Besonders förderwürdig sind Modellprojekte aus den Handlungsfeldern:
- Abfallentsorgung
- Abwasserbeseitigung
- Energie- und Ressourceneffizienz
- Stärkung des Umweltverbunds, grüne City-Logistik und Treibhausgas-Reduktion im Wirtschaftsverkehr
- Smart-City (Vernetzung, Integration und intelligente Steuerung verschiedener umwelttechnischer Infrastrukturen).
Hier werden modellhafte, investive Projekte, die das Radfahren im Alltag, in der Freizeit und für den Liefer- und Transportverkehr attraktiver machen, gefördert. Die nächste Einreichung erfolgt von 1. September bis 31. Oktober 2024.
Gefördert werden Maßnahmenbündel, also Kombinationen aus unterschiedlichen investiven Einzelmaßnahmen, die in der Summe ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen generieren und Bürger*innen zum Fahrradfahren animieren. Ein solches Bündel kann etwa der Ausbau von Fahrradachsen in Kombination z.B. mit Fahrradabstellanlagen, Lade- und Reparaturstationen sein. Einzelmaßnahmen sind nicht zuwendungsfähig.
Gefördert werden Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klimaanlagen, einschließlich Komponenten und Speicher. Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen.
Die Förderung läuft spätestens zum 31. Dezember 2026 aus.
Mit der BEW wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen gefördert. Das Förderprogramm ist in vier Module, die zeitlich aufeinander aufbauen, untergliedert.
- Modul 1 – Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
- Modul 2 – Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze
- Modul 3 – Einzelmaßnahmen
- Modul 4 – Betriebskostenförderung
Weitere Informationen gibt es hier >>>
Zur Entbürokratisierung von Förderprogrammen entwickelt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) derzeit eine Förderzentrale, welche die Vereinfachung der Mittelbeantragung ermöglicht. Hiervon werden insbesondere kleinere Kommunen profitieren.