Im Kindertagesbetreuungsgesetz sind die Aufgaben der Kommunen und die Zusammenarbeit mit den freien Trägern geregelt. Es enthält die Bestimmungen über das pädagogische Personal und die Zusatzkräfte, die gesetzlichen Regelungen zu den Gebühren und zu Frage des Kostenausgleichs bei der Betreuung auswärtiger Kinder.
Wichtige Informationen zur kommunalen Bedarfsplanung bietet der Kommunalverband Jugend und Soziales KVJS auf seiner Internetseite: Kommunale Bedarfsplanung