Lärm wird nicht nur häufig als störend empfunden. Lärm beeinträchtigt auch die Gesundheit. Kommunen sind im Rahmen der Daseinsvorsorge deshalb rechtlich dazu verpflichtet, in Gebieten mit erhöhter Lärmbelastung Lärmaktionspläne aufzustellen.
Hinweise zum Aufstellen von Lärmaktionsplänen gibt das Land im so genannte Kooperationserlass. Er wurde im Oktober 2018 aktualisiert, nachdem durch ein Gerichtsurteil die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen beim Lärmschutz erweitert wurden.
Die LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) stellt auf ihrer Internetseite die rechtlichen Grundlagen und die Verfahrensschritte für das Aufstellen von Lärmaktionspläne in Städten und Gemeinden dar. LUBW zur Lärmaktionsplanung. Auch Kartierung der Gebiete übernimmt die LUBW.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum kommunalen Lärmschutz beantwortet das Verkehrsministerium auf seiner Internetseite: Lärmaktionspläne
Beim Land gibt es die Stelle einer/eines Lärmschutzbeauftragten, bei der es Rat und Informationen zur kommunalen Lärmschutzpolitik gibt. Aktuell ist Thomas Marwein, Mitglied der grünen Landtagsfraktion, Lärmschutzbeauftragter der Landesregierung.
Die Broschüre der Lärmschutzbeauftragten Dr. Gisela Splett (2011 bis 2016) gibt Kommunen konkrete Hinweise, wie sie die Lärmminderung angehen können. Leitfaden zum Lärmschutz in Städten und Gemeinden
Bereits bei der Bauleitplanung kann Lärm vermindert werden. Die städtebauliche Lärmfibel gibt dazu praxisorientierte Hinweise
Lärmschutz kurz und knapp: Eine Präsentation des MVI aus der Wahlperiode 2011 bis 2016 fasst die wichtigsten Aspekte zur Lärmschutzplänen kurz und knapp zusammen.