Über die Verwendung der staatlichen Mittelel, die die Fraktionen von den Kommunen erhalten, muss ein Verwendungsnachweis geführt werden.
Die Fraktionsgelder müssen zweckgebunden für die Aufgaben der Fraktion verwendet werden. Welche Aufgaben dies im einzelnen sind, darüber gibt es eine Zusammenstellung aus dem Jahr 1992, an deren Gültigkeit sich seither nichts geändert hat.
Besonders wichtig ist die Trennung zwischen Parteifinanzen und Fraktionsfinanzen. Aus Fraktionskassen, in die staatliche Mittel fließen, dürfen keine Gelder an die Partei überweisen und keine Mittel für den Kommunalwahlkampf verwendet werden.
Auch wenn die Fraktionskasse nur private Einzahlungen der Fraktionsmitglieder enthält, sollte aus Gründen der klaren Trennung von Fraktion und Partei dennoch kein Geld vom Fraktionskonto an die Partei überwiesen werden. Es empfiehlt sich, solche Spenden nur von privaten Konten zu tätigen. Über ein Fraktionskonto, das keine kommunalen Gelder enthält muss kein Verwendungsnachweis geführt werden.