Hinweis zur Erstellung der Einladung für die Nominierung der Wahllisten für den Gemeinderat, Ortschaftsrat, Kreistag und die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart
- Auch diejenigen einladen, die ihre Mitgliedschaft in einem anderen Kreisverband haben, aber im betreffenden Wahlkreis ihren Erstwohnsitz haben.
Zu den Nominierungen müssen auch die zu den Kommunalwahlen wahlberechtigten Mitglieder eingeladen werden, die ihren Erstwohnsitz im Wahlgebiet haben, aber ihre Parteimitgliedschaft in einem anderen Kreisverband ausüben. Auf diese habt ihr in der Mitgliederverwaltung SHERPA aber keinen Zugriff. Deshalb muss die Liste der Wahlberechtigten rechtzeitig beim Landesverband angefordert werden. (Andererseits sind Mitglieder eures Kreisverbands, die ihren Erstwohnsitz nicht im Wahlgebiet haben, nicht wahlberechtigt).
- Der Landesverband sendet die Adressen an die Kreisverbände und diese geben sie an die OV weiter.
Falls in der Satzung eine Mindestfrist für die Versendung der Einladungen definiert ist, gilt diese. Trifft die Satzung keine Regelung, sollte die Einladungsfrist 14 Kalendertage (Versand der Einladung) nicht unterschreiten. Weniger als 10 Tage können einen Wahlanfechtungsgrund darstellen. Auf die sich ergebende Einladungsfrist sollten zwei Wochen hinzugerechnet werden, die der Landesverband für die Erstellung der Liste der Wahlberechtigten braucht.
Der Landesverband bittet um rechtzeitige Anfrage nach den Adressen:
- „Bitte meldet eure Nominierungstermine und das Datum, zu dem ihr die Adressen benötigt, baldmöglichst an Stefan Köhler in der Landesgeschäftsstelle: stefan.koehler@gruene-bw.de, Tel.: 0711-99359-30.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen erhaltet ihr in der Regel eine passwortgeschützte zip-Datei mit einer excel- oder scalc-Tabelle aller Mitglieder im Landkreis/Kreisverband. Anhand der Sortierung nach Postleitzahlen könnt ihr die einzelnen Gemeinde- oder Kreistagswahlkreise selbst aus dieser Tabelle herausfiltern. Falls ihr bei diesem Verfahren Unterstützung benötigt, wendet euch bitte ebenfalls an Stefan Köhler.
Die Tabelle umfasst alle zum Auswertungszeitpunkt erfassten wahlberechtigten grünen Mitglieder laut der Mitgliederdatenbank SHERPA. Mitglieder, die in einem anderen Kreisverband Mitglied sind, sind farblich hervorgehoben. Mitglieder, bei denen mögliche Zweifel an der Wahlberechtigung bestehen (Mindestalter, Staatsangehörigkeit usw.) sind ebenfalls gekennzeichnet.
Natürlich solltet ihr alle Mitgliederänderungen bis zu diesem Datum auch eingepflegt haben. Änderungen am Mitgliederstand nach der Erstellung der Tabelle(n) müsst ihr gegebenenfalls selbst manuell nachpflegen.“