Innovative und sektorenübergreifende Gesundheitspolitik zusammen mit den Kommunen
Die grüngeführte Landesregierung hat in den letzten Jahren sinnvolle und mutige Projekte angestoßen, um die Gesundheitsversorgung in Baden-Württemberg infrastrukturell und praxisorientiert auf ein gesundes Fundament zu stellen. Für die Kommunen ergeben sich dabei zahlreiche neue Chancen und Möglichkeiten ihre Gesundheitspolitik innovativ zu gestalten.
Gesund, sozial, innovativ!
Seitdem wir GRÜNE in Baden-Württemberg in der Regierungsverantwortung stehen, hat die Ausgestaltung des Gesundheitswesens in diesem Land einen spürbaren Aufschwung erfahren. Im Fokus stehen dabei die qualitative Verbesserung der bestehenden Gesundheits- und Versorgungsinfrastruktur, die Stärkung des Pflegeberufs und die Etablierung eines gesundheitsfördernden und sektorenübergreifenden Gesundheitswesens.
Ein starkes Gesundheitswesen ist in Baden-Württemberg in Zahlen messbar
Wir GRÜNE wollen eine flächendeckende und hochwertige Gesundheitsversorgung in diesem Land. Das ist das klare Ziel unserer Gesundheitspolitik. Dass wir diesbezüglich in Baden-Württemberg in den letzten Jahren einer ambitionierten Agenda folgen, bezeugen eindrucksvolle Zahlen:
So liegen die Krankenhaus-Fördermittel pro Bett in Baden-Württemberg bei 8713 Euro, welches im Bundesländervergleich mit Abstand der Spitzenwert ist (Stand 2015). Auch im Jahresvergleich ist ein eindeutiger Trend erkennbar. So lag die Krankenhausförderung im Jahre 2010 bei 337 Millionen Euro und im Jahr 2017 schon bei 525,5 Millionen Euro. Auch die stationäre Pflege stützt sich auf eine solide Infrastruktur und besitzt genügend Kapazitäten. 330 000 Menschen in diesem Bundesland erhalten pflegerische Leistungen, davon 92 000 in stationären Einrichtungen. Diesen 92 000 pflegebedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern stehen 108 000 stationäre Plätze gegenüber. Die Stärkung der Versorgungsinfrastruktur in ländlichen Gebieten ist ein weiterer Eckpfeiler grüner Gesundheitspolitik. Für eine flächendeckende Hausarztversorgung gibt es zahlreiche Förderprogramme, die das Ziel haben, Ärzte in unterversorgte ländliche Gemeinden zu lotsen. So konnten seit 2012 schon über 100 Hausärzt*innen für die ländliche Versorgung gewonnen werden. Mit der Strategie „Digitalisierung in Medizin und Pflege“, setzt die Landesregierung einen weiteren Meilenstein für eine zukunftsweisende Gesundheitsgestaltung. Wir unterstützen Projekte, wie das Fernbehandlungsmodell „docdirekt“ oder das Projekt des geschützten E-Rezept „GERDA“ mit mehreren Millionen Euro. Allein in 2019 werden 10 Millionen Euro für die Digitalisierung der Krankenhausversorgung bereitgestellt.
Die Zahlen belegen, dass wir bei der Gestaltung einer flächendeckenden und effektiven Versorgungstruktur auf einem guten Weg sind. Jedoch ist neben einer soliden Infrastruktur auch eine kluge Koordination und Ausrichtung des Gesundheitswesens notwendig, um für die demographischen und gesundheitlichen Herausforderungen gewappnet zu sein. Diesbezüglich gehen wir hier in Baden-Württemberg innovative Wege. So gibt es das in Deutschland einzigartige und zukunftsweisende Modellprojekt „Sektorenübergreifende Versorgung“, welches Gesundheitsversorgung, über ambulante und stationäre Grenzen hinausdenkend, enger miteinander vernetzen und somit effektiver gestalten möchte. Hier kommen die Kommunen verstärkt ins Spiel.
Innovative und sektorenübergreifende Gesundheitspolitik geht nur mit den Kommunen
Wir GRÜNE fördern eine Gesundheitspolitik, die möglichst nah beim Menschen anfängt. Die Etablierung einer sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung ist dabei wichtig und zukunftsweisend. Das bedeutet zuallererst einmal, dass es eine engere Vernetzung der Akteure des Gesundheitswesens gibt – von der Gesundheitsförderung, der Prävention, der kurativen Versorgung über der Rehabilitation, der Pflege, der palliativen Versorgung bis hin zu den ehrenamtlichen Strukturen. Das ermöglicht neuartige und effektivere Gesundheitsstrukturen. Bei deren Ausgestaltung kommt den Kommunen als Motor der sozial-räumlichen Gestaltung eine wichtige Rolle zu. Gesetzgebungen wie das Landespflegestrukturgesetz (LPSG) und zahlreiche Förderprogramme der Landesregierung unterstützen die Kommunen dabei. Ich möchte im Folgenden die ganz konkreten Handlungsfelder aufzeigen, in denen die kommunalen Gesundheitsakteure aber auch Bürgerinnen und Bürger aktiv werden können, um die Gesundheitsstrukturen bei sich vor Ort zu verbessern.
1. Errichtung kommunaler Gesundheitsnetzwerke
2018 haben wir in ¾ aller Land- und Stadtkreise in Baden-Württemberg kommunale Gesundheitskonferenzen etabliert, um personelle Ressourcen und medizinische Angebote kommunal besser nutzen zu können. Das Land unterstützt die Errichtung solcher Konferenzen mit einem Gesamtvolumen von 1,75 Millionen Euro.
2. Ausbau von kommunalen Wohnangeboten für pflegebedürftige Mitbürgerinnen und Mitbürger
Mit der Landesstrategie „Quartier 2020 – Gemeinsam. Gestalten“ werden die Kommunen mit mehreren Millionen Euro gefördert, wenn diese Entwicklungsprozesse mit dem Themenschwerpunkt „Pflege und Unterstützung im Alter“ in ihren Quartieren anstoßen. Hilfe- und pflegebedürftige Menschen sollen somit nämlich, unabhängig von ihrer familiären Situation, möglichst lange in ihrem gewohnten Umfeld wohnen bleiben und dabei auf bedarfsgerechte Wohn- und Nahversorgungsangebote zurückgreifen können. Mit der Umsetzung des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) besteht in Baden-Württemberg eine bisher noch nie dagewesene Vielfalt für Wohn- und Versorgungsformen, auf die unsere pflegebedürftige Mitbürgerinnen und Mitbürger zurückgreifen können. Eine Hilfestellung bietet die Beratungsstelle „Fachstelle für ambulant unterstützte Wohnformen (FaWo)“. Diese berät und unterstützt die Kommunen und Quartiere vor Ort bei dem Auf- und Ausbau von solchen ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Mit dem Innovationsprogramm Pflege 2019 bezuschusst das Land den ganz konkreten Aufbau solcher ambulant betreuten Wohngemeinschaften.
3. Ausbau der kommunalen Pflegestruktur
Hilfe bei dem Ausbau der kommunalen Pflegestruktur bietet das „Aktionsbündnis Kurzzeitpflege“ und der Aktionsplan „Hospiz-und Palliativversorgung“. Die Nachfrage für die Kurzzeitpflege wird in Zukunft weiter steigen. Mit der Förderung des Aktionsbündnisses Kurzzeitpflege in Höhe von 7,6 Millionen Euro soll dieser Entwicklung Rechnung getragen werden und Einrichtungen unterstützt werden, die therapeutische und rehabilitative ausgerichtete Konzeptionen umsetzten. Der Aktionsplan „Hospiz- und Palliativversorgung“ hingegen möchte die Palliativkompetenz in Pflegeeinrichtungen verstärken und die wohnortsnahe Hospiz-und Palliativversorgung ausbauen.
Es bleibt also festzuhalten, dass den kommunalen Akteuren zahlreiche Werkzeuge zur Hand gegeben werden, um ein bedarfsgerechtes Gesundheitswesen in Baden-Württemberg zu gestalten. Das ist gut so, denn Gesundheitspolitik muss vor Ort beim Menschen anfangen.
Auflistung aller Förderprogramme des Ministeriums für Soziales und Integration für den Ausbau der kommunalen Gesundheitsversorgung
Sonderförderprogramm: „Solitäre Kurzzeitpflege“: Das Land stellt 7,6 Millionen Euro für die Weiterentwicklung der solitären Kurzeitpflege zur Verfügung. Mit diesem Programm sollen Programme der Kurzzeitpflege unterstützt werden, die die häusliche Pflegesituation entlasten soll. Zudem soll so sie die therapeutische und rehabilitative Nachsorge von Krankenhausbehandlungen gewährleistet werden.
„Quartier 2020 – Gemeinsam. Gestalten“: Dieses Sonderprogramm mit einem Fördervolumen von drei Millionen Euro möchte alters- und generationengerechten Quartiersprojekte unterstützen
Förderprogramm „Quartiersimpulse. Beratung und Umsetzung von Quartiersprojekten vor Ort“: Dieses Förderprogramm ist ein Bestandteil von „Quartier 2020 – Gemeinsam. Gestalten“. Städte Gemeinden, Landkreise oder auch zivilgesellschaftliche Akteure könne bei der Etablierung und Weiterentwicklung ihrer generationengerechter Quartiere finanzielle Hilfe für Sach-, Personal- und Beratungskosten fordern. Städte und Gemeinden können bis zu 40. 000 Euro beantragen und kommunale Verbünde und Landkreise bis zu 70. 000 Euro.
Förderaufruf „Palliative Care BW – Förderung stationärer Hospize in Baden-Württemberg“: Es soll die wohnortsnahe Hospiz- und Palliativversorgung ausgebaut werden. Jeder neu entstandene Hospizplatz kann mit 10.000 Euro bezuschusst werden.
„Innovationsprogramm Pflege 2019“: Dieses Förderprogramm möchte häusliche Pflegearrangements entlasten, indem neuartige Pflege- und Versorgungsstrukturen gefördert werden. Folgende Bereich werden gefördert:
- Weiterentwicklung sozialraumorientierter und innovativer Versorgungsstrukturen
- Förderung ambulant betreuter Wohngemeinschaften
- Ausbau des teilstationären Pflegeangebots von Nacht-, Tages- und Kurzzeitpflege
Alle Förderprogramme des Ministeriums für Soziales und Integration:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderaufrufe/
Sektorenübergreifende Versorgung:
Autorin: Petra Krebs MdL