Das Vergabegesetz des Bundes erwähnt ausdrücklich die Andwendung von Nachhaltigkeitskriterien bei der öffentlichen Ausschreibung und der Vergabe. (§ 97 Abs. 3 GWB).
Voraussetzung für die Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Auftragsvergabe ist die Benennung der Kriterien bereits bei der Ausschreibung. Nachträglich können sie nicht herangezogen werden.
Deshalb ist es wichtig, dass sich die Kommunen Beschaffungsrichtlinien geben und diese Beschaffungskriterien bei den Ausschreibungen als Produkteigenschaften aufführen. Einige Kommunen in Baden-Württemberg haben sich die entsprechenden Beschaffungsrichtlinien gegeben:
Ein Grundsatzantrag im Gemeinderat veranlasst die Verwaltung, nachhaltige Beschaffungsrichtlinien zu erstellen und im Grundsatz vom Gemeinderat beschließen zu lassen.
Beispieltext: „Die Kommune xy gibt sich Richtlinien zur nachhaltigen Beschaffung. Die Verwaltung erarbeitet eine entsprechende Dienstanweisung für die Verwaltung und legt diese dem Gemeinderat vor.“
Begründung: Es ist unerlässlich, dass Kommunen ihren Beitrag auf dem Weg zu nachhaltigem Wirtschaften leisten. Fairer und ökologischer Einkauf sich hierzu ein wichtiger Beitrag.
Hinweis: Als Arbeitsgrundlage ist der Leitfaden für Kommunen „Nachhaltige Beschaffung konkret“ der Landesregierung hilfreich, ebenso wie die bereits bestehenden Dienstanweisungen anderer Kommunen des Landes: Ludwigsburg, Tübingen, Freiburg, Herrenberg. Als Rechtsgrundlage und Vorbild kann auch die Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-Württemberg dienen, die ausdrücklich auch als Vorbild für Kommunen gedacht ist: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/aufsicht-und-recht/oeffentliches-auftragswesen/vorschriften-fuer-landeseinrichtungen/. Weiterführende Informationen liefert auch der „Kompass Nachhaltigkeit“ im Internet: https://www.kompass-nachhaltigkeit.de/kommunaler-kompass/.
Konkrete Umsetzungsbeispiele aus Baden-Württemberg
- Ludwigsburg: Beschaffungsrichtlinien: Dienstanweisung
- Ellwangen: Grundsatzbeschluss
- Freiburg: Beschaffungs- und Vergaberichtlinien: Dienstanweisung ab Seite 16
- Tübingen: Beschaffungs- und Vergaberichtlinien: Dienstanweisung ab Seite 6
- Herrenberg: Bericht über die Umsetzung der ökologischen und fairen Beschaffung: Gemeinderatsvorlage
- weitere: hier
Handreichung für Kommunen, die sich auf den Weg machen wollen: Hinweise der Landesregierung für die nachhaltige Ausschreibung und Beschaffung in Kommunen: Leitfaden nachhaltige Beschaffung (10,9 MB)
Das Land Baden-Württemberg als Vorbild: Baden-Württemberg hat für die Beschaffung auf Landesebene eine Verwaltungsvorschrift erlassen, die das Land auch den Kommunen zur Anwendung empfiehlt. Zitat aus der Verwaltungsvorschrift des Landes: „Die Landesverwaltung soll bezüglich der Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte bei der Beschaffung nach dieser Verwaltungsvorschrift Vorbild für die Kommunen sein.“ VwV Beschaffung als Dokument: VwV ab Seite 32 stehen die Nachhaltigkeitsaspekte.
Alle wichtigen Informationen zur nachhaltigen Beschaffung in Kommunen finden sich im Kompass Nachhaltigkeit