Gleichstellung von Frauen und Männern

Bereits 2006 hat der Rat der Gemeinden und Regionen Europas die EU-Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf den Weg gebracht. Europaweit haben insgesamt 1818 Städte und Gemeinden aus 36 Ländern die Charta unterschrieben. Aus Baden-Württemberg sind Heidelberg, Freiburg, Stuttgart und Tübingen dabei. 

„Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht aller Menschen sowie ein Grundwert jeder Demokratie. Um dieses Ziel zu erreichen, muss dieses Recht nicht nur vor dem Gesetz anerkannt sein, sondern wirksam auf alle Bereiche des Lebens angewendet werden: Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur.“ (Einleitung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene, S. 1)

Bereits 2006 hat der Rat der Gemeinden und Regionen Europas die EU-Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf den Weg gebracht. Europaweit haben insgesamt 1818 Städte und Gemeinden aus 36 Ländern die Charta unterschrieben. Aus Baden-Württemberg sind Heidelberg, Freiburg, Stuttgart und Tübingen dabei.

„Mit der EU-Charta gibt es ein tolles Instrument Gleichstellung von Frauen und Männern in den Kommunen umzusetzen.“

Dr. Franziska Brantner, MdB & Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu den Möglichkeiten durch den Beitritt zur Charta 

> Video von Franziska Brantner hier abrufen

Mehr Hintergrundinformationen zum Vorgehen und Antragsformulare gibt es hier.

Nach der Unterzeichnung verpflichten sich die beigetreten Kommunen einen Aktionsplan für die Umsetzung in konkreten Gleichstellungsprojekten zu erarbeiten.

Die Universitätsstadt Marburg hat bereits zwei Aktionspläne und diverse Zwischenberichte erarbeitet. Mehr Infos

 

 

Mehr Beiträge

Finanzierung von Ratsfraktionen

Nach § 32a (3) GemO kann die Kommune den Ratsfraktionen Finanzmittel für die sächlichen und personellen Aufwendungen zur Verfügung stellen. Diese Mittel dürfen ausschließlich nur

Mehr Rechte für Kommunen bei Straßengestaltung

Ein Meilenstein für kommunale Handlungsspielräume: Der Bundestag und der Bundesrat haben sich auf wesentliche Änderungen im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geeinigt. Das Straßenverkehrsrecht war über viele Jahrzehnte