Bislang war die Gebührenhöhe für das Bewohner*innenparken bundesrechtlich festgelegt.
Danach konnten nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr nur Gebührensätze für Amtshandlungen, konkret das Ausstellen eines Parkausweises für Bewohner*innen bestimmt werden. Maximal konnte eine Gebühr von 30,70 Euro pro Jahr erhoben werden.
Dies wurde 2020 im Straßenverkehrsgesetz StVG geändert. Das StVG erlaubt nun den Ländern, den Kommunen bei der Bepreisung ihrer Anwohnerparkflächen freien Spielraum zu lassen.
Nun hat die Landesregierung diese Änderung der StVG in einer Verordnung geregelt:
Die Kommunen können bei den Bewohnerparkausweise neben den Kosten des Verwaltungsaufwands auch
– die Bedeutung der Parkmöglichkeiten
– deren wirtschaftlicher Wert
– oder sonstige Nutzen der Parkmöglichkeit für die Bewohner*innen
angemessen berücksichtigt werden.
Auch können nun gestaffelte Gebühren differenziert nach
– Größe des parkenden Fahrzeugs
– die Anzahl der Fahrzeuge pro Haushalt oder Halter
– die Lage der Parkmöglichkeit
– das Vorliegen einer Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
festgelegt werden.
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FAQ zum Anwohnerparken der Freiburger Ratsfraktion > hier klicken
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Steckbrief „Parkgebührenerhöhung“ des Kompetenznetz Klima Mobil (Wissen, Argumente & Empfehlungen) > hier abrufen
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Steckbrief „Bewohnerparken“ des Kompetenznetz Klima Mobil (Wissen, Argumente & Empfehlungen) > hier abrufen
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Delegationsverordnung zur Erhebung von Parkgebühren (ParkgebVO) > hier abrufen