Für manche kommunalen Aufgaben werden Rücklagen gebildet. Die öffentliche Hand kann hierbei durch ihre Anlagerichtlinien nachhaltiges Wirtschaften fördern und Anlagen ausschließen, die in Unternehmen fließen, die zentralen ökologischen und sozialen Normen und Zielen nicht entsprechen. Solche Anlagerichtlinien haben sich zum Beispiel die Stadt Stuttgart gegeben, die Stadt Münster, die evangelische Kirche und seit August 2017 auch das Land Baden-Württemberg.
Antrag zu nachhaltiger Geldanlage durch die Stadt Stuttgart; Gemeinderatsdrucksache der Stadt Stuttgart; Anlagekriterien der Stadt Stuttgart;
Anlagerichtlinien der Stadt Münster;
Bericht über nachhaltige Geldanlagen des Landes von Staatssekretärin Dr. Gisela Splett