Bürgerräte

Der Bürgerrat ist eine Form der dialogischen Bürgerbeteiligung. Mit zufällig ausgewählten Teilnehmenden wird ein Gutachten zu einem konkreten Projekt oder einer Fragestellung erstellt, das den politischen Entscheidungsgremien vorgelegt wird.

Um möglichst vielfältige Sichtweisen zu einem öffentlich diskutierten Projekt oder einer Fragestellung zu erhalten, bietet sich die Einrichtung eines Bürgerrats an. Er ist eine Form der dialogischen Bürgerbeteiligung. Mit zufällig ausgewählten Teilnehmenden wird ein Gutachten für den weiteren Entscheidungs- und Planungsprozess erstellt. Auf Landesebene wird die Beteiligungsform auch „Bürgerforum“ genannt.

Wer richtet einen Bürgerrat ein?

Die Errichtung eines Bürgerrats kann von der Verwaltung vorgeschlagen, von politischen Fraktionen beantragt oder über einen Einwohnerantrag auf den Weg gebracht werden.

Wer nimmt am Bürgerrat teil?

12-15 Personen nehmen teil. Sie werden zufällig ausgesucht. Die Auswahl erfolgt über das Melderegister gemäß Gesetz über die Dialogische Bürgerbeteiligung. Voraussetzung ist, die Kommune oder eine Behörde verantwortet den Bürgerrat. Ist das nicht der Fall, kann die Auswahl auch über das örtliche Telefonbuch mit Anrufen, Einladungen durch Hausbesuche oder unter Einhaltung der gültigen Datenschutzbestimmungen über das Melderegister von Kommunen (z.B. Erstwähler*innen). Je nach Thema sollte die Auswahl angepasst werden, so dass eine möglichst vielfältige Gruppe entsteht (Geschlecht, Alter, Herkunft, Bildungsabschluss, Wohnort usw.). Die Teilnahme ist freiwillig.

Ziel ist die Chancengleichheit zur politischen Teilhabe zu erhöhen und die Artikulation von Partikularinteressen zu minimieren.

Wie läuft der Bürgerrat ab?

Der Bürgerrat erstreckt sich über mehrere Sitzungen (meist zwischen 2 und 5). Die Sichtweisen werden zusammengetragen. Jeder Beitrag ist wichtig und wird visualisiert. Am Ende des Prozesses steht ein Ergebnis, das von allen Teilnehmenden getragen wird. Wichtig ist eine externe, wertschätzende Moderation. Dynamic Facilitation“ bietet sich als Methode an.

Das Ergebnis wird dem Gemeinderat und der Verwaltungsspitze überreicht. Die Teilnehmenden des Bürgerrats erhalten eine Rückmeldung darüber, was mit ihren Ergebnissen passiert und werden über weitere Schritte und Maßnahmen zur Umsetzung informiert.

Was sind Erfolgsfaktoren?

  • das Thema sollte eine aktuell hohe Relevanz haben
  • eine wertschätzende Kommunikation von der Einladung bis zur Rückmeldung der Umsetzung der Ergebnisse
  • ein schöner Ort
  • gute Verpflegung
  • eine transparente mediale Berichterstattung vor, während und nach dem Bürgerratsprozess

Wann eignet sich ein Bürgerrat nicht?

  • wenn Entscheidungen getroffen werden sollen
  • wenn es darum geht, eine möglichst große Zahl an Menschen zu beteiligen
  • um Bürger*innen über Projekte und Politikinhalte zu informieren
  • wenn kein Gestaltungsspielraum vorhanden ist bzw. die Ergebnisse schon vorab fixiert sind
  • wenn es von Seiten der politischen Entscheidungstragenden (Gemeinderat, Landesregierung, …) keine Einigung darüber gibt, ob ein Bürgerrat stattfinden soll

GAR-BW Tipp:

Sachkosten (bis zu 2.000 Euro), die bei einem Beteiligungsprozess anfallen, werden über den sog. Beteiligungstaler bezuschusst.

Darüber hinaus können zivilgesellschaftliche Gruppen für Beratungsleitungen bis zu 4.000 Euro aus dem Förderprogramm „Gut beraten“ beantragen.

Weitere interessante Informationen dazu:

Best Practice: Bürgerrat in Nürtingen

Die Präsentation  von Hannes Wezel zeigt, wie es geht.

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Gesetzesquelle: Gesetz über die dialogische Bürgerbeteiligung vom 4. Februar 2021

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