In Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden informiert die Agentur für Erneuerbare Energien über die kommunalen Handlungsmöglichkeiten
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Finanzierung von Ratsfraktionen
Nach § 32a (3) GemO kann die Kommune den Ratsfraktionen Finanzmittel für die sächlichen und personellen Aufwendungen zur Verfügung stellen. Diese Mittel dürfen ausschließlich nur