Im September 2020 hat die Bundesregierung die Aufnahme von 1500 Flüchtlingen aus Griechenland zugesagt. Das Land Baden-Württemberg hat versichert 50 Personen aufzunehmen, eventuell auch mehr. Nun können sich Ratsfraktionen auf diese Zusagen stützen, um die eigene Verwaltung zum Handeln zu bewegen.
Wir haben verschiedene Ideen aufgelistet, wie die kommunalen Zusagen für die konkrete Aufnahme von Schutzbedürftigen eingeleitet werden können. Auf diese Weise werden auch weitere positive Signale nach Stuttgart und Berlin gesendet.
Antrag: Aufnahme minderjähriger unbegleiteter Geflüchteter aus Griechenland:
Die grüne Ratsfraktion in Karlsruhe hat in einem interfraktionellen Antrag auf die Zustände in den Lagern in Griecheland reagiert. > Antrag
Öffentlicher Brief: Geflüchtete aus Moria aufnehmen:
In Freiburg haben sich Stadträt*innen fraktionsübergreifend mit einem öffentlichen Brief an den Oberbürgermeister, den Landesinnenminister und den Bundesinnenminister gewendet. > Öffentlicher Brief
Antrag: Bereitschaft mehr Seenot-Flüchtlinge aufzunehmen:
Die grüne Gemeinderatsfraktion in Stuttgart hat dies zusammen mit weiteren Fraktionen für die Stadt Stuttgart beantragt. > Antrag, Pressemitteilung
Und auch die grüne Gemeinderatsfraktion in Mannheim hat erfolgreich den Beitritt zum Städtebündnis „Sichere Häfen“ beantragt und in einem Kurzvideo kommentiert. >Antrag, Kurzvideo
Antrag: Patenschaft für ein Seenotrettungsschiff:
Die Grüne Fraktion in Karlsruhe hat beantragt, statt der Patenschaft für ein Kriegsschiff die Patenschaft für ein Seenotrettungsschiff zu übernehmen. > Antrag
Musterantrag: Kommune erklärt sich zum „Sicheren Hafen“:
Die Bewegung „Seebrücke“ steht hinter dem Städtebündnis „Sichere Häfen“. Kommunen, die sich zu „Sichere Häfen“ bekennen, heißen geflüchtete Menschen willkommen – und sind bereit, mehr Menschen aufzunehmen. > Musterantrag
> Homepage Städtebündnis Sichere Häfen
Achtung Kreistagsfraktionen!
Für die Befassung eines Antrags ist es unabdingbar, dass der Verhandlungsgegenstand zum Wirkungskreis der Kommune und Aufgabengebiet des Rates gehört.
Die Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten ist, von der vorläufigen Unterbringung abgesehen, eine Aufgabe der Städte/Gemeinden. Auch eine dauerhafte Versorgung der Geflüchteten obliegt allein den Städten/Gemeinden. JEDOCH: Ein Landkreis könnte hier seine Unterstützung für die Städten/Gemeinden kundtun.
Antrag Kreistag: Ressourcen des Landkreises für Städte/Gemeinden bereitstellen > Beispiel Antrag Kreistagsfraktion Tübingen