Das Gesetz zur Förderung des Carsharings ist seit 1. September 2017 in Kraft. Es ermöglicht Städten und Gemeinden, CarSharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum rechtssicher einzurichten. Vor allem Innenstädte und städtische Wohnquartiere sollen so von hohem Parkdruck und unnötigem Pkw-Verkehr entlastet werden: Es können reservierte Stellplätze im öffentlichen Straßenraum eingerichtet werden. Für stationsunabhängige („free-floating“) Angebote können zusätzlich allgemein zugängliche CarSharing-Stellplätze ausgewiesen werden. Die Kommunen können zudem Ermäßigungen oder Befreiungen von Parkgebühren für gekennzeichnete CarSharing-Fahrzeuge beschließen.
Carsharing ermöglicht eine nachhaltige umweltverträgliche Mobilität in der Stadt. Ein geteiltes Auto ersetzt 7-20 private Fahrzeuge und spart so letztlich Parkplätze und damit auch versiegelte Flächen. Ein stationsbasiertes Carsharing-Auto macht in innenstadtnahen Wohnvierteln Parkplätze frei. Link zum Carsharing-Gesetz
Link zum Bundesverband Carsharing Beispielantrag aus Stuttgart zur Förderung von Carsharing; Beispielantrag aus Pforzheim zur Stärkung von Carsharing

Einstieg: Öffentlichkeitsarbeit in der Kommunalpolitik
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