Das Land legt ein neues Programm zur Schienenfahrzeugförderung auf.
Das Landesverkehrsministerium hat am 28. September 2017 das Sonderprogramm zur Schienenfahrzeugförderung veröffentlicht. Darin werden den Kommunen Fördermittel für die Neubeschaffung und Sanierung von Schienenfahrzeugen auf Straßenbahn- und Stadtbahnnetzen sowie kommunalen Nebenbahnen bereitgestellt. Für die Jahre 2017 bis 2019 stehen insgesamt 60 Millionen Euro aus Sanierungsmitteln im Landeshaushalt zur Verfügung.
Anmeldungen zum Programm können Kommunen und Unternehmen, die zu mindestens 50 Prozent in kommunalem Eigentum stehen oder kommunale Zweckverbände sind, ab dem 1. Oktober 2017 bei den Regierungspräsidien einreichen. Um möglichst viele Fahrzeuge fördern zu können und den wirtschaftlichen Einsatz von Landesmitteln zu gewährleisten, erfolgt die Förderung mittels eines festen Pauschalsatzes je Fahrzeug. Informationen zur Schienenfahrzeugförderung finden stehen auf den Seiten des Verkehrsministeriums: Förderprogramme