Förderung für Mikro-Depots & E-Lastenräder

Das Bundesumweltministerium fördert seit dem 01. März 2021 Mikro-Depots und E-Lastenfahrräder. Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen und zielt darauf den Umstieg auf eine klimafreundliche Logistik zu erleichtern.

Wer kennt das nicht? Nervige Paketzusteller stören den Einkauf auf dem Wochenmarkt. Aber ehrlich gesagt sind wir Konsumentinnen und Konsumenten Teil des Problems. Der Online-Handel nimmt permanent zu – nicht erst seit der Corona-Pandemie. Die Folge ist ein immer größeres Verkehrsaufkommen innerhalb der Städte mit den entsprechenden Luft- und Lärmbelastungen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) fördert seit dem 01. März 2021 Mikro-Depots und E-Lastenfahrräder. Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen und zielt darauf den Umstieg auf eine klimafreundliche Logistik zu erleichtern. Damit treten zwei neue Richtlinien der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) in Kraft.

Mikro-Depots sind Container, abgestellte Nutzfahrzeuge oder geeignete Immobilien, von denen aus die Zulieferung mit Lastenfahrräder oder fußläufigen Transporthilfen auf der „letzten Meile“ (500-1.000 Meter) bewerkstelligt werden kann. Die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein hat zu Mikro-Depots ein Handbuch herausgegeben. Ein kooperatives Betreibermodell, also die Nutzung der Depots von verschiedenen Zulieferfirmen, privaten und kommunalen Partnern, sorgt für eine Verteilung der Kosten und für eine gute Ausnutzung der Depots. Aus Wettbewerbsgründen dürfen die Zulieferfirmen aber die Pakete bei Zustellung oder Abholung nicht vermischen.

Das Antragsverfahren für das BMU-Förderprogramm ist zweistufig. In der ersten Stufe sind in den Jahren 2021 bis 2023 jeweils im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai aussagekräftige Projektskizzen einzureichen. In einem Auswahlverfahren werden die förderfähigen Vorhaben ausgewählt und die Skizzeneinreichenden zur förmlichen Antragstellung aufgefordert.

Mehr Infos zu den Förderrichtlinien
Musterantrag „Mikro-Depots“

Kommunen können auch in ihrem eigenen Verantwortungsbereich den Lieferverkehr nachhaltig gestalten. Eine ganze Reihe an Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg fördert über die Stadtkasse die Anschaffung von E-Lastenräder. Eine Auflistung der jeweiligen Förderungen unterschiedlicher Kommunen in Baden-Württemberg gibt es hier. Zum Teil werden nur Käufe von Privatpersonen unterstützt. In anderen Kommunen wird der Erwerb von privaten und gewerblichen Lastenrädern gefördert. Wenn die örtlichen Handels- und Gewerbetreibenden ihre Auslieferungen umweltfreundlich mit dem E-Lastenrad erledigen, schont das die Umwelt, fördert die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ist ein positiver Hingucker im innerstädtischen Straßenraum.

Musteranfrage „E-Lastenräder“

Mehr Beiträge

Verpackungssteuer: Kommunales Instrument zur Müllvermeidung

Kommunen dürfen eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen erheben – das hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Dieser Beitrag erklärt, wie die Steuer funktioniert, welche Vorteile und Herausforderungen sie mit sich bringt und wie wir sie voranbringen können.

Fußverkehr in den Kommunen stärken

Fußverkehr rückt langsam in den Fokus der kommunalen Verkehrsplanung. Zu Fuß gehen ist nicht nur gut für die Gesundheit, es ist auch umweltfreundlich und die günstigste Art, sich fortzubewegen. Wir zeigen euch, wie ihr Fußgänger in eurer Kommune stärken könnt.