Die innere Organisation der Fraktionen ist in der Gemeindeordnung nicht geregelt. Die Einzelheiten über die innere Organisation der Fraktionen kann jede Fraktion durch eine fraktionsinterne Geschäftsordnung selbst regeln.
Beachtet muss nur, dass die innere Ordnung demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen. Dazu gehört u.a. das Mehrheitsprinzip bei der internen Willensbildung, die Wahrung der Chancengleichheit aller Fraktionsmitglieder.
Unsere Mustergeschäftsordnung (> im Mitgliederbereich) soll eine Orientierung geben. Dabei bleibt es bei dem Grundsatz, dass die einzelne Fraktion sich ihre innere Organisation selbst gestalten kann. Deshalb können auch andere über diese Mustersatzung hinausgehende Regelungen beschlossen werden.
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Alexander Schenk
Geschäftsführer GAR BW