Grundsteuer C – Was bedeutet das für die Kommunen?

Kommunen in Baden-Württemberg können ab 2025 einen eigenen Hebesatz für unbebaute, baureife Grundstücke festlegen. Welchen Zweck und welche Folgen hat das für die Kommunen?

 

mit Gisela Splett, Staatssekretärin im Finanzministerium
Fr 21.04.2023 / 19 – 20:30 Uhr / online

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