Kommunen in Baden-Württemberg können ab 2025 einen eigenen Hebesatz für unbebaute, baureife Grundstücke festlegen. Welchen Zweck und welche Folgen hat das für die Kommunen?
mit Gisela Splett, Staatssekretärin im Finanzministerium
Fr 21.04.2023 / 19 – 20:30 Uhr / online