Vor der Einführung einer Kastrationspflicht ist Folgendes zu beachten:
Vor der Einführung einer Kastrationspflicht sind andere Maßnahmen notwendig, allem voran der Ansatz „Einfangen – Kastrieren – Freisetzen“. Wenn dieser – wegen der Zuwanderung weiterer fortpflanzungsfähiger Katzen – für die dauerhafte Reduzierung der Katzenpopulation nicht reicht, muss eine Dokumentation der hohen Anzahl freilebenden Katzen mit einhergehenden Tierschutzproblemen (Leiden) erstellt werden. Behilflich sind dabei Tierschutzorganisationen, Veterinäre oder Tierheime – eine Zusammenarbeit von Anfang an wird empfohlen.
Des Weiteren sind Aufklärungsmaßnahmen notwendig, wie beispielhaft Flyer, die die Begrenzung des Freigangs oder Kastration der Katzen bewerben. Auch diese müssen dokumentiert werden.
Nachdem die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit einer Katzenschutzverordnung dokumentiert ist, kann eine Katzenschutzverordnung mit Kastrationspflicht beschlossen werden. Sie beinhaltet auch eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Halterkatzen, die freien Auslauf haben sowie Kontrollbefugnisse für die Gemeinde. Die Maßnahmen, die freilebende Katzen betreffen, sind optional.
Ziel einer Katzenschutzverordnung ist eine dauerhafte Reduzierung der Population der freilebenden Katzen, was das Tierleid reduziert und im Endeffekt auch Gemeinden und Tierschutzvereine entlastet.
Baden-Württemberg gehört zu den Bundesländern, in welchen der Erlass einer Katzenschutzverordnung vom Land auf die Kommunen übertragen wurde. Aktuell sind es aber nicht mal 10% der Kommunen, die eine solche Verordnung erlassen haben.
Die Landesbeauftragte für Tierschutz Dr. Julia Stubenbord hat sich am 11.08.2023 mit einem Appell an die Gemeinden >>, die sich gegen eine Katzenschutzverordnung wehren, „sich endlich auf den Weg zu machen“, gewandt.
Susanne Häcker
GAR BW Vorstandsmitglied