Katzenschutzverordnung in der Kommune

Baden-Württemberg gehört zu den Bundesländern, in welchen der Erlass einer Katzenschutzverordnung vom Land auf die Kommunen und Gemeinden übertragen wurde.
Eine Katzenschutzverordnung ist eine Rechtsverordnung einer deutschen Landesregierung oder einer anderen Behörde zum Schutz freilebender Katzen.
 
Seit 2013 gilt der neu eingefügte § 13b im Tierschutzgesetz, der Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung zum Schutz freilebender Katzen bestimmte Gebiete festzulegen. In diesen Gebieten dürfen der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen verboten oder beschränkt sowie eine Kennzeichnung und Registrierung der dort gehaltenen Katzen, die unkontrollierten freien Auslauf haben können, vorgeschrieben werden.
Eine Verordnung kann aber nur dort erlassen werden, wo nachweislich eine entsprechende Problematik besteht, und nur dann, wenn gleichzeitig andere Maßnahmen nicht ausreichen.
 
Um das Problem der immer weiter anwachsenden Katzenpopulationen einzudämmen, schlägt der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen eine möglichst flächendeckende Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen vor.

Vor der Einführung einer Kastrationspflicht sind andere Maßnahmen notwendig, allem voran der Ansatz „Einfangen – Kastrieren – Freisetzen“. Wenn dieser – wegen der Zuwanderung weiterer fortpflanzungsfähiger Katzen – für die dauerhafte Reduzierung der Katzenpopulation nicht reicht, muss eine Dokumentation der hohen Anzahl freilebenden Katzen mit einhergehenden Tierschutzproblemen (Leiden) erstellt werden. Behilflich sind dabei Tierschutzorganisationen, Veterinäre oder Tierheime – eine Zusammenarbeit von Anfang an wird empfohlen.

Des Weiteren sind Aufklärungsmaßnahmen notwendig, wie beispielhaft Flyer, die die Begrenzung des Freigangs oder Kastration der Katzen bewerben. Auch diese müssen dokumentiert werden.

Nachdem die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit einer Katzenschutzverordnung dokumentiert ist, kann eine Katzenschutzverordnung mit Kastrationspflicht beschlossen werden. Sie beinhaltet auch eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Halterkatzen, die freien Auslauf haben sowie Kontrollbefugnisse für die Gemeinde. Die Maßnahmen, die freilebende Katzen betreffen, sind optional.

Ziel einer Katzenschutzverordnung ist eine dauerhafte Reduzierung der Population der freilebenden Katzen, was das Tierleid reduziert und im Endeffekt auch Gemeinden und Tierschutzvereine entlastet.

Baden-Württemberg gehört zu den Bundesländern, in welchen der Erlass einer Katzenschutzverordnung vom Land auf die Kommunen übertragen wurde. Aktuell sind es aber nicht mal 10% der Kommunen, die eine solche Verordnung erlassen haben.

Die Landesbeauftragte für Tierschutz Dr. Julia Stubenbord hat sich am 11.08.2023 mit einem Appell an die Gemeinden >>, die sich gegen eine Katzenschutzverordnung wehren, „sich endlich auf den Weg zu machen“, gewandt.

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Susanne Häcker

GAR BW Vorstandsmitglied

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