Klimaschutz im Gebäudebestand

Die Novelle des Klimaschutzgesetzes ist in Kraft. Kommunalpolitisch Aktive haben dadurch eine Bandbreite an Handlungsmöglichkeiten. Wir listen hier die Chancen für den Wohnungsbau und die Sanierung des Gebäudebestands auf.

Im Oktober 2020 hat der Landtag Baden-Württemberg die Novellierung des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Hier sind klare Vorgaben von CO2-Reduzierungen vorgegeben. Für 2050 besteht die Verpflichtung zu weitgehender Klimaneutralität. Bis 2030 gilt es die nächste Stufe mit 35% Einsparungen zu erreichen. Den privaten wie kommunalen Gebäuden kommt hier eine besondere Bedeutung zu.

„Unser Ziel muss sein bis zum Jahr 2030 zu 100% unseres Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken.“

Chris Kühn, MdB, baupolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion zu den Möglichkeiten für Kommunalpolitiker*innen  > Video hier abrufen

Unter intensiver Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Verbänden hat das Land Baden-Württemberg das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) auf den Weg gebracht. Das Konzept enthält über 100 Strategien und Maßnahmen, wie die ambitionierten Klimaschutzziele konkret erreicht werden können. Es bildet also eine Anleitung für praktischen Klimaschutz in den Bereichen Strom, Wärme, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft sowie Stoffströme. Die Liste der Maßnahmen könnt ihr hier abrufen. > Klimaschutzmaßnahmen hier abrufen

Die Handlungsmöglichkeiten umfassen eine breite Palette:
A) Förderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen

Ab dem 01.01.2021 wird der CO2-Ausstoß von fossilen Energieträgern über den nationalen Emissionshandel bepreist. Brennstoffe wie Diesel, Benzin, Heizöl und Erdgas werden teurer. Ein weiterer Anlass energetische Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Die Umwelt-, Energie- und Klimaschutzagenturen vor Ort beraten gerne über mögliche Kosteneinsparungen und staatliche Förderprogramme.

Das Umweltministerium, der Genossenschaftsverband und die Bausparkasse Schwäbisch Hall haben beispielsweise ihre Kooperation zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung verlängert. Die „Initiative Energetische Sanierung“ gilt zunächst für weitere zwei Jahre. > Mehr Infos hier

Darüber hinaus fördert das Umweltministerium das Marketing- und Informationsprogramm „Zukunft Altbau“. Eigentümer*innen von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie alle am Bau und an Modernisierungen Beteiligten werden hier informiert und beraten. > Mehr Infos hier

GAR BW-Tipp:
Rätinnen und Räte können im Zuge der Haushaltsverhandlungen mehr Personal und Budgetmittel für die Umwelt-, Energie- und Klimaschutzagenturen beantragen. 
Musterantrag. Personal Klimaschutzagentur

 

B) Förderung klimafreundliches Bauen mit Holz

Mit der Holzbau-Offensive fördert die Landesregierung das klimafreundliche Bauen mit Holz. Das Projekt umfasst wirkungsvolle Maßnahmen und zielgerichtete Impulse zur nachhaltigen Entwicklung des Bausektors. > Mehr Infos unter

C) Mehr kommunale Stellen als Klimaschutzmanager

Das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg hat einen Leitfaden für Klimaschutzmanager*innen und -manager erstellt. > Der Leitfaden ist hier abrufbar.

D) Musterantrag: Energieleitlinien für kommunale Gebäude

Energieleitlinie für kommunale Gebäude sind Richtlinien für einen möglichst geringen Ressourcen- und Energieverbrauch – sowohl bezüglich der bauliche Maßnahmen als auch des Nutzungsverhaltens. Der verbleibende Bedarf sollte durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

Musterantrag. Energieleitlinien kommunale Gebäude

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