„Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht aller Menschen sowie ein Grundwert jeder Demokratie. Um dieses Ziel zu erreichen, muss dieses Recht nicht nur vor dem Gesetz anerkannt sein, sondern wirksam auf alle Bereiche des Lebens angewendet werden: Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur. Trotz vielfältiger formaler Anerkennung und zahlreicher Fortschritte ist die Gleichstellung von Frauen und Männern im Alltag noch immer nicht Realität geworden. Frauen und Männer genießen in der Praxis nicht dieselben Rechte. Gesellschaftliche, politische, wirtschaftliche und kulturelle Ungleichheiten bestehen weiterhin, etwa bei Löhnen und Gehältern sowie bei der politischen Vertretung, in der Frauen unterrepräsentiert sind.“ (Zitat aus der Europäischen Charte für zur Gleichstellung von Frauen und Männern.)
Durch die Unterzeichnung der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene verpflichtet sich eine Kommune, dieses Ziel aktiv zu verfolgen. Stuttgart und Tübingen sind Beispiele aus Baden-Württemberg, die diese Charta unterzeichnet haben.
Auch das Grundgesetz fordert den Staat und damit alle staatlichen Ebenen auf, bestehende Ungleichheiten zu beseitigen. „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ (Grundgesetz Artikel 3 (2)
Eine Kommune, die es sicht zur Aufgabe macht, die tatsächliche Chancengleichheit zu verwirklichen, und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken hat ein weit größeres Aufgabenfeld, als sich nicht nur auf verwaltungsinterne Regelungen beschränken.
Konkrete Maßnahmen zu mehr Chancengleichheit sind unter anderem:
- Die Kommune setzt Chancengleichheit in ihren eigenen Strukturen um.
Sie hat eine kommunale Frauenbeauftragte bzw. eine Beauftragte für Chancengleichheit angestellt.
Die Kommune unternimmt Anstrengungen für einen hohen Frauenanteil in der Führungsebene der Verwaltung, im Gemeinderat und in den sonstigen Entscheidungsgremien (Aufsichtsräte), das Ziel dabei ist 50%.
Sie stellt einen Frauenförderplan auf, bietet Fortbildungen für Mitarbeiterinnen und steigert auf der Führungsebene der Verwaltung den Frauenanteil. Sie achtet bei der Personalentwicklung auf die Aufstiegschancen von Frauen.
Sie bietet Aufstiegschancen für Frauen und Männer, die Familienaufgaben übernehmen auch dann, wenn sie in Teilzeit beschäftigt sind oder wegen der Kindererziehung eine Auszeit im Beruf nehmen.
Sie verwendet in allen Satzungen, Verordnungen, Dokumenten etc. die nicht diskriminierende Sprachform. - Die Kommune unternimmt Anstrengungen, dass auf den Wahllisten die Hälfte der Bewerber*innen Frauen sind, damit Frauen im Gemeinderat und Kreistag entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung vertreten sind.
- Die Kommune fördert aktiv die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen. Sie bietet ein breites Angebot an Kinderbetreuung, Ganztagesschulen oder zumindest Angebote zur Nachmittagsbetreuung an Schulen und garantiert an allen Schulen Kernzeitbetreuung.
- Die Kommune engagiert sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf.
Dazu gehört ein Beratungsangebot für erwerbslose Frauen, Weiterbildungsmöglichkeiten für Wiedereinsteigerinnen in den Beruf und die Unterstützung einer Teilzeitoffensive für Männer. - Die Kommune bietet eine frauenfreundliche und familienfreundliche Infrastruktur. Sie strebt eine Stadt der kurzen Wege mit Nahversorgungsangeboten und Infrastruktur in allen Ortsteilen an, damit im Wohnumfeld vieles erledigt werden kann.
- Sie ist fußgängerfreundlich, und macht verlässliche Mobilitätsangebote, damit die vielen Wege der Familienmitglieder im Alltag gut zu bewältigen sind.
- Sie fördert Projekte wie Mehrgenerationenhäuser, damit Alt und Jung im Quartier zusammen leben können.
- Sie hat sicher zugängliche, gut beleuchtete Parkhäuser und auch nachts ein Angebot im ÖPNV (Nachttaxi für Frauen, Nachtbus).
- Die Kommune führt das Konzept des Gender-Budgeting ein, nach dem die unterschiedlichen Auswirkungen der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben auf Frauen und Männer ermittelt werden. So lassen sich Auswirkungen auf Geschlechterverhältnisse offenlegen, Prioritäten neu setzen und Mittel umverteilen, um einen geschlechtersensiblen und -gerechten Haushalt aufzustellen.
- Die Kommune bietet Hilfe bei Gewalterfahrungen und ist aktiv in der Gewaltprävention.