Die Landwirtschaft ist mit über 50 Prozent Flächenanteil der größte Flächennutzer in Deutschland und gilt aufgrund der Intensivierung von Ackerbau- und Grünlandwirtschaft in den letzten Jahrzehnten als Hauptverursacher für den Verlust an biologischer Vielfalt.
Kommunen orientieren ihr Handeln im Vergleich zur privaten Landwirtschaft nicht alleine an wirtschaftlichen Interessen, sondern berücksichtigen das Gemeinwohl. Die Bedeutung der biologischen Vielfalt für die Bürgerinnen und Bürger ist die letzten Jahre vermehrt ins Bewusstsein gerückt. Kommunen besitzen umfangreiche landwirtschaftliche Flächen und daher bietet es sich an, auf diesen Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft durchzuführen. Spielräume liegen dabei zum Beispiel in der Formulierung von Auflagen für Pachtverträge, in der Aufstellung und Durchsetzung von Feldwegesatzungen (bspw. zur Rückgewinnung von Wegerändern als Wildblumenwiesen), im Bereich des Vertragsnaturschutzes oder im Angebot von Förderprogrammen für biodiversitätsfördernde Maßnahmen.
Hier stellen wir die Möglichkeit von Ratsfraktionen vor, wie Nachhaltigkeit und Naturschutz in Pachtverträgen der Kommunen verankert werden können:
Musterantrag für Ratsfraktionen > hier klicken >
Der Musterantrag kann von Ratsfraktionen um weitere Naturschutzmaßnahmen für Pachtverträge erweitert werden.
Über die ökologische Mindeststandards hinausgehende Naturschutzmaßnahmen und wie diese in Pachtverträge eingebaut werden können:
– „Pestizidfreie Landwirtschaft“ > hier klicken >
– „Dauerhafte Blühstreifen“ > hier klicken >
– „Lichtacker – mehr Platz für Fauna und Flora“ > hier klicken >
– „Auf ökologischen Landbau umstellen“ > hier klicken >
– und weitere 24 Naturschutzmaßnahmen für Pachtverträge im Überblick > hier klicken >
Weitere Informationen zum Thema gibt es bei > Fairpachten >
Beispiel Antrag der Fraktion Offene Grüne Liste Edingen-Neckarhausen > hier klicken