Die Landesregierung hat die Novelle zum Klimaschutzgesetz zur Anhörung freigegeben. Der Gesetzentwurf legt erstmals ein verbindliches Klimaschutzziel fest. Wesentliche Neuerungen sind die Erfolgskontrolle der Maßnahmen, eine Photovoltaik-Pflicht für Nicht-Wohngebäude und die kommunale Wärmeplanung.
Entscheidende Punkte bei der Weiterentwicklung der Klimaschutzpolitik des Landes sind u.a. die im Gesetz verankerte Photovoltaik (PV)-Pflicht für Nicht-Wohngebäude ab 2022 und die kommunale Wärmeplanung für die Stadtkreise und Großen Kreisstädte.
„Diese beiden Punkte werden uns weit in die Zukunft tragen. Und sie machen das neue baden-württembergische Klimaschutzgesetz zum Maßstab für andere Bundesländer.“ Umweltminister Franz Untersteller
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