Politik des Gehörtwerdens

Die Landesregierung macht eine Politik des Gehörtwerdens. Was bedeutet das konkret? Und welche Erkenntnisse haben wir nach zehn Jahren?

Mit der ersten Regierungsbeteiligung von Bündnis 90/ Die Grünen fielen in Baden-Württemberg die Schranken zur formellen Beteiligung an politischen Entscheidungen. In Planfestellungsverfahren wurde die Anhörung der Anwohner*innen fest verankert, für das Einreichen eines Bürgerbegehrens wurde die Zahl der notwendigen Unterschriften nach unten korrigiert und auch das Initiieren von Bürgerentscheiden wurde vereinfacht. Diese direkt-demokratischen Elemente ergänzen die parlamentarische Demokratie und ermöglichen eine zielgerichtete und verbindliche Mitwirkung an Sachentscheidungen.

Beteiligung im weiteren Sinne umfasst aber auch informellen Austausch. Positionen werden im Dialog entwickelt und geschärft. Hier tritt die Bürgerschaft als Gutachterin oder Beraterin auf.

Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung hat eine ausführliche Evaluierung der Öffentlichkeitsbeteiligung erstellt. Die Evaluation (September 2020) ist hier abrufbar.

Beispiele dialogischer Bürgerbeteiligung sind:
der Bürgerrat in Nürtingen   und
die BürgerApp in Tübingen.

GAR BW-Tipp: das Beteiligungsportal BW

Auf der Informationsplattform „Beteiligungsportal“ des Landes sind aktuelle Projekte und Hintergrundinformationen ebenso wie Methoden und grundlegende Regeln guter Bürgerbeteiligung aufgelistet.
> zum Beteiligungsportal

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