Schottergärten: Grünordnerische Bestimmungen durchsetzen

Trotz Verbot sind Schottergärten in unseren Kommunen ein weit verbreitetes Phänomen. Rät*innen sollten jetzt das Verwaltungshandeln im Rat thematisieren und ggf. entsprechende Anträge stellen.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 22.07.2020 ein neues Naturschutz-und Landwirtschaftsgesetz beschlossen. (Die wichtigsten Änderungen hier >)
Im neuen Naturschutzgesetz sind nun u.a. auch die sogenannten Schottergärten verboten.

Die Aufnahme des Verbots von Schottergärten in das Naturschutzgesetz gilt aus Sicht des Umweltministeriums lediglich als Klarstellung. Das bedeutet: Schottergärten waren schon vorher illegal. In dieser Rechtsauffassung gibt es also für bestehende Schottergärten keinen Bestandsschutz und es besteht grundsätzlich eine Rückbaupflicht. (Unsere aktuelle Einschätzung dazu hier >)

Dabei geht es um mehr als nur um ein paar Kiessteine vor dem Haus. In der Summe handelt es sich um einen wichtigen Beitrag gegen das Artensterben in der Landschaft, dem Kleinklima in der Siedlung/Stadtteil und die Fähigkeit des Bodens Regenwasser zu speichern.

Neben den Schottergärtenverbot in der Landesbauordnung wurde in den Bebauungsplänen genau geregelt wie ein Garten und die direkte Umgebung eines Hauses auszusehen hat. Diese Vorgaben haben den Zweck, den mit dem Bauen verbundenen Eingriff in die Natur so gering wie möglich zu halten bzw. auszugleichen. Doch die Praxis zeigt hier deutliche Versäumnis von Grundstückseigentümer*innen und Baurechtsbehörden.
Ein Beispiel von 2019: Eine der wenigen Kontrollen in einem Baugebiet in Donaueschingen hat ergeben, dass die Vorgaben bei der Dachbegrünung zu 91% nicht eingehalten wurden. Beim Baumpflanzgebot lag die Verstoßquote bei 60%, bei Pflanzgebote bei Sträuchern bei 45%. Und 96% der Hauszufahrten waren nicht wie vorgeschrieben wasserdurchlässig.

Kommunalpolitiker*innen sollten vor Ort das Thema im Rat thematisieren und ggf. Mehrheiten für eine konsequenteres Vorgehen der Kommunalverwaltung mobilisieren.

Als erster Schritt bietet sich eine Anfrage an die Verwaltung an. Auf Grundlage der Beantwortung kann als zweiter Schritt ein Antrag folgen.

  1. Musteranfrage „Schottergärten und grünordnerische Bestimmungen“

  2. Musterantrag „Schottergärten und grünordnerische Bestimmungen“

  • Argumente: Bunte Vielfalt statt grauer Wiesen vom Landesnaturschutzverband LNV > hier >

Mehr Beiträge

1/3 der Kommunen missachten Meldepflicht

Über ein Drittel der Kommunen versäumten ihre gesetzliche Pflicht Energieverbräuche zu melden. Ratsfraktionen sollten hier nachhaken. So kann das Meldejahr 2025 besser werden.

Lichtverschmutzung eindämmen – Insektenschutz fördern

Bis 2030 müssen alle Beleuchtungsanlagen insektenschonend umgerüstet sein.
Ratsfraktionen sollten das Thema beschleunigen und beim Umstellungsprozess neben den Energieeinsparungen auch den Insektenschutz im Blick haben. Mit Musterantrag.

Biodiversität vor Ort stärken

Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist eine zentrale Herausforderung, bei der Kommunen eine Schlüsselrolle spielen. In diesem Artikel werden konkrete Maßnahmen vorgestellt, die Städte und Gemeinden ergreifen können, um die Biodiversität vor Ort zu stärken.

Stadttauben: Was wirklich hilft

Während die weiße Taube als Symbol des Friedens bekannt ist, werden Stadttauben oft als „Ratten der Lüfte“ wahrgenommen. Besonders in Städten kommt es zu Konflikten mit Anwohnern, Gastronomen und den Behörden. Das Augsburger Modell, das auf kontrollierter Fütterung und Taubenschlägen zur Populationseindämmung setzt, bietet eine nachhaltige und tierfreundliche Lösung für dieses Problem.