Die Kompetenzabgrenzungen zwischen Land und Kommunen/ Kreisen im Bereich der Schulpolitik ist komplex. Vereinfacht ist das Land für die Bildungsinhalte und das Lehrpersonal zuständig, die Kommunen bzw. Kreise für die Gebäude und das sonstige Personal. Doch dass es nicht ganz so einfach ist, zeigt sich auch im Bereich des Schulbaus. Grundsätzlich zahlen die Kommunen bzw. Kreise den Bau von Schulgebäuden, aber das Land unterstützt die Kommunen mit einer Kostenbeteiligung. Was bezuschusst wird ist in den Schulbaurichtlinien des Landes festgelegt, die zuletzt im Jahr 2015 geändert wurden. Den Kommunen und Kreisen stellen sich aber ständig neue Fragen, ganz neue Bedarfe entstehen vor Ort: die Inklusion verlangt individuelle Lösungen, der Wunsch nach gesundem frisch gekochtem Essen für die Schülerinnen und Schüler bedingt andere Anforderungen an die Schulmensen, Schulen sollten nicht nur energiesparend gebaut werden, sondern gerade auch in stark verdichteten Gebieten das Kleinklima vor Ort durch Dach- und Fassenbegrünung entlasten, Lehrkräfte, die den ganzen Tag in der Schule sind benötigen dort Arbeitsplätze. Nicht zuletzt stellen sich angesichts der finanziellen Situation der Kommunen fragen: Warum werden Kommunen nur unterstützt, wenn sie selber bauen, nicht aber wenn ein städtisches Tochterunternehmen das Gebäude baut und die Stadt es mietet? Diese neuen Herausforderungen gilt es zu diskutieren, um die Kommunen und Kreise auch in Zukunft adäquat beim Schulbau unterstützen zu können.
Die aktuellen Schulbaurichtlinien: http://www.km-bw.de/,Lde/Startseite/Schule/Schulhausbau