Sprachkenntnisse sind der Schlüssel zu gelingender Integration.
Damit möglichst alle Flüchtlinge an Sprachkursen teilnehmen können, födert das Land die Sprachkurse der Stadt- und Landkreise.
Information des Sozialministeriums
Insgesamt stellt das Land den Kreisen allein in diesem Jahr 6,2 Millionen Euro über das entsprechende Programm – die so genannte „Verwaltungsvorschrift Deutsch für Flüchtlinge“ – zur Verfügung.
Ziel des Förderprogramms des Landes ist es, die bestehenden Lücken des Bundes bei der Sprachförderung für Geflüchtete zu schließen. Über das Programm können Kreise Fördermittel vom Land für ihr Angebot an Deutsch-Sprachkursen für Geflüchtete erhalten. Das Programm besteht seit gut zwei Jahren. Zu den diesjährigen 6,2 Millionen Euro aus dem Förderprogramm kommen weitere Mittel aus dem Pakt für Integration mit den Kommunen.
Die Kurse, die analog zu den Kursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge angelegt sind, sind auch offen für Flüchtlinge, die bereits länger in Deutschland leben, sofern sie keinen Zugang zu anderen Sprachförderangeboten, insbesondere zu den Integrationskursen des Bundes, haben.
Antragsformulare für die Bezuschussung von Sprachkursen auf der Internetseite des Sozialministeriums