Stadterneuerung wird von den Kommunen als Teil der kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuches wahrgenommen. Sie unterliegt somit der kommunalen Planungshoheit.
Dabei unterstützt das Land Baden-Württemberg die Kommunen bei ihrer städtebaulichen Erneuerung mit jährlichen Stadterneuerungsprogrammen.
Im Rahmen dieser Städtebauförderung sollen Gemeinden & Städten ihre städtebaulichen und sozialen Missstände beheben und eine zukunftsgerechte Quartiers- und Stadtentwicklung betreiben.
Grüne Aspekte der Förderung liegen insbesondere auf folgenden Punkten:
- Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung, Modernisierung und Aktivierung von Flächen und leerstehenden Immobilien.
- Neu ist seit 2021 auch die Möglichkeit der Förderung einer Dachgeschossaufstockung in der Städtebauförderung. Diese wurde aufgrund der aktuellen Entwicklungen eingeführt. Dies war notwendig, da bislang dafür kein Fördertatbestand in der Förderrichtlinie vorgelegen hat. Die bisher bereits mögliche – und bewährte – Förderung von Dachgeschossausbauten wurde präzisiert. Dadurch kann die städtebauliche Erneuerung nach dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ maßgeblich zur Nachverdichtung und damit zur Reduzierung Flächeninanspruchnahme für Wohnzwecke beitragen.
- Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur ökologischen Erneuerung, unter anderem in den Handlungsfeldern Optimierung der Energieeffizienz im Altbaubestand und Aufwertung der grünen und blauen Infrastruktur zur Verbesserung des Stadtklima
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