Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr

Musteranfrage > Das Landesverkehrsministerium hat einen Erlass aufgelegt, um die teils gravierenden und sich wiederholenden Verstöße beim Falschparken stärker zu sanktionieren. Der Erlass stellte stärkere Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung und gibt Handlungsanleitungen für die verschiedenen Fälle des Falschparkens. Doch wie wird der Erlass in Eurer Kommune umgesetzt?

Insbesondere in Kreuzungsbereichen sowie auf Geh- und
Radwegen entstehen immer wieder Verkehrsgefährdungen durch rücksichtloses Verhalten von Verkehrsteilnehmer*innen. Besonders betroffen sind Kinder und Senioren*innen,
die in besonderem Maße auf sichere Fußverkehrsquerungen angewiesen sind.

Die Ende April 2020 in Kraft getretene StVO-Novelle stellt nun zum Teil adäquatere Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung, als dies bislang der Fall war. Die bestehenden und die neu geschaffenen Sanktionsmöglichkeiten gilt es aus Sicht des Verkehrsministeriums nun konsequent anzuwenden und Handlungsspielräume zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in vollem Umfang auszuschöpfen. Das Verkehrsministerium hält es für notwendig, die Überwachung des ruhenden Verkehrs schwerpunktmäßig u.a. auf die Brennpunkte
– Kreuzungsbereiche
– Geh- und Radwegen
– Bushaltestellen
– E-Auto-Ladestationen
zu fokussieren, um gefährdendes Parken wirksam einzudämmen.
Ferner können sich weitere Brennpunkte aus der Auswertung der
vom Ministerium für Verkehr geförderten Fußverkehrschecks, aus den lokalen Radschulwegeplänen oder aus anderen Verkehrsplanungsinstrumenten ergeben.

Trotz der o.g. Schwerpunktbildung ist laut dem „Falschparker-Erlass“ durch stichprobenartige Überwachung grundsätzlich eine flächendeckende Überwachung des ruhenden Verkehrs anzustreben.

Doch wie wird der „Falschparker-Erlass“ vor Ort praktisch umgesetzt?
Hierzu können Ratsfraktionen oder Rät*innen eine Anfrage nach § 24 (3) bzw. (4) GemO an die eigene Verwaltung stellen!

  • Musteranfrage (Grüne Ratsfraktion Mannheim) > hier aufrufen
  • Steckbrief des Kompetenznetz Klima Mobil (Wissen, Argumente und Empfehlungen) > hier aufrufen
  • Erlass des Verkehrsministeriums vom 11.05.2020 („Falschparker-Erlass“) > hier aufrufen

Mehr Beiträge

Lichtverschmutzung eindämmen – Insektenschutz fördern

Bis 2030 müssen alle Beleuchtungsanlagen insektenschonend umgerüstet sein.
Ratsfraktionen sollten das Thema beschleunigen und beim Umstellungsprozess neben den Energieeinsparungen auch den Insektenschutz im Blick haben. Mit Musterantrag.

Biodiversität vor Ort stärken

Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist eine zentrale Herausforderung, bei der Kommunen eine Schlüsselrolle spielen. In diesem Artikel werden konkrete Maßnahmen vorgestellt, die Städte und Gemeinden ergreifen können, um die Biodiversität vor Ort zu stärken.

Stadttauben: Was wirklich hilft

Während die weiße Taube als Symbol des Friedens bekannt ist, werden Stadttauben oft als „Ratten der Lüfte“ wahrgenommen. Besonders in Städten kommt es zu Konflikten mit Anwohnern, Gastronomen und den Behörden. Das Augsburger Modell, das auf kontrollierter Fütterung und Taubenschlägen zur Populationseindämmung setzt, bietet eine nachhaltige und tierfreundliche Lösung für dieses Problem.