Insbesondere in Kreuzungsbereichen sowie auf Geh- und
Radwegen entstehen immer wieder Verkehrsgefährdungen durch rücksichtloses Verhalten von Verkehrsteilnehmer*innen. Besonders betroffen sind Kinder und Senioren*innen,
die in besonderem Maße auf sichere Fußverkehrsquerungen angewiesen sind.
Die Ende April 2020 in Kraft getretene StVO-Novelle stellt nun zum Teil adäquatere Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung, als dies bislang der Fall war. Die bestehenden und die neu geschaffenen Sanktionsmöglichkeiten gilt es aus Sicht des Verkehrsministeriums nun konsequent anzuwenden und Handlungsspielräume zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in vollem Umfang auszuschöpfen. Das Verkehrsministerium hält es für notwendig, die Überwachung des ruhenden Verkehrs schwerpunktmäßig u.a. auf die Brennpunkte
– Kreuzungsbereiche
– Geh- und Radwegen
– Bushaltestellen
– E-Auto-Ladestationen
zu fokussieren, um gefährdendes Parken wirksam einzudämmen.
Ferner können sich weitere Brennpunkte aus der Auswertung der
vom Ministerium für Verkehr geförderten Fußverkehrschecks, aus den lokalen Radschulwegeplänen oder aus anderen Verkehrsplanungsinstrumenten ergeben.
Trotz der o.g. Schwerpunktbildung ist laut dem „Falschparker-Erlass“ durch stichprobenartige Überwachung grundsätzlich eine flächendeckende Überwachung des ruhenden Verkehrs anzustreben.
Doch wie wird der „Falschparker-Erlass“ vor Ort praktisch umgesetzt?
Hierzu können Ratsfraktionen oder Rät*innen eine Anfrage nach § 24 (3) bzw. (4) GemO an die eigene Verwaltung stellen!
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Musteranfrage (Grüne Ratsfraktion Mannheim) > hier aufrufen
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Steckbrief des Kompetenznetz Klima Mobil (Wissen, Argumente und Empfehlungen) > hier aufrufen
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Erlass des Verkehrsministeriums vom 11.05.2020 („Falschparker-Erlass“) > hier aufrufen