Vor Ort

in den Regionalversammlungen

Grüne Fraktionen in den zwölf
baden-württembergischen Regionalversammlungen

Regionalverband Bodensee-Oberschwaben

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktionsvorsitz: Ulrike Lenski & Dr. Ulrich Walz

Regionalverband Donau-Iller

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Regionalverband Heilbronn-Franken

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktionsvorsitz: Armin Waldbüßer

Regionalverband Hochrhein-Bodensee

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktionsvorsitz: Heinrich Lohmann

Regionalverband Neckar-Alb

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktionsvorsitz: Nina Zorn

Region Nordschwarzwald

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktionsvorsitz: Joachim Wildenmann

Regionalverband Mittlerer Oberrhein

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktionsvorsitz: Manuel Hummel

Regionalverband Ostwürttemberg

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktionsvorsitz: Volker Grab

Metropolregion Rhein-Neckar

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktionsvorsitz: Wilfried Weisbrod

Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktionsvorsitz: Hermann Polzer

Verband Region Stuttgart

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktionsvorsitz: Prof. Dr. André Reichel

Regionalverband Südlicher Oberrhein

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktionsvorsitz: Angelika Schwarz-Marstaller

Der Regionalverband im Bundesland Baden-Württemberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, dessen Aufgabe die Umsetzung der Regionalplanung nach dem Landesplanungsgesetz ist.

Sie haben regelmäßig ihre Regionalpläne fotzuschreiben und geben damit die weitere raumordnerische Entwicklung ihrer Region vor. Die Regionalpläne enthalten Vorgaben für

  • die regionale Siedlungsstruktur (insbesondere durch die Festlegung von Klein- und Unterzentren, regionalen Entwicklungsachsen, Siedlungsbereichen und von Schwerpunkten des Wohnungsbaus sowie für Gewerbe, Industrie- und Dienstleistungseinrichtungen),
  • die räumliche Sicherung von Verkehrstrassen und von Infrastrukturvorhaben (zum Beispiel im Energie- oder Abfallbereich),
  • die regionale Rohstoffsicherung,
  • die regionale Freiraumstruktur (insbesondere durch die Festlegung von regionalen Grünzügen und Grünzäsuren sowie von Gebieten für besondere Nutzungen im Freiraum vor allem für die Land-, Forst- und Wasserwirtschaft oder für die Erholung),
  • Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen (Vorrang- und Ausschlussgebiete),
  • den vorbeugenden Hochwasserschutz.

Die Regionalverbände sind keine Verwaltungsebene, sondern eine reine Planungsebene.

Die Verbandsversammlung ist das höchste Gremium des Regionalverbands. Sie entscheidet über alle Angelegenheiten des Regionalverbands.