Freiburg wendet die Möglichkeiten der aktuellen Landesbauordnung an und schreibt für Wohngebäude bei bestimmten Voraussetzungen eine niedrigere Zahl von Autostellplätzen fest. Wenn die verkehrlichen Voraussetzungen gegeben sind, sollen künftig nur 0,5 bzw. 0,6 Stellplätze pro Wohnung vorgehalten werden: Bei Wohnraum für Studierende, im sozialen Wohnungsbau und bei Seniorenwohngebäuden. Wohnraum wird günstiger, der ÖPNV als Alternative zum individuellen Autoverkehr wird gestärkt. Stellplatzsatzung in Freiburg