Durch den Ausbau der Windkraft leisten Kommunen einen wichtigen Beitrag zur Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen. Binnen eines Jahres stellen Windkraftanlagen die zu ihrer Herstellung benötigte Energie bereit (energetische Amortisationszeit).
Windräder sind ein Beitrag zur Luftreinhaltung, denn sie erzeugen beim Betrieb weder Staub noch Stickoxide oder Schwefeldioxid.
Sie haben einen moderaten Flächenbedarf und bieten in Form von Bürgerwindrädern zudem gute Möglichkeiten, die Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Energiewende teilhaben zu lassen.
Durch Sorgfalt bei der Standortauswahl lassen sich die Belange des Klimaschutzes und des Naturschutzes in Einklang bringen.
Ausführliche Informationen zur Windkraftnutzung in den Kommunen gibt es hier:
Ministerium für Umwelt und Energie
Einen Überblick über Planungs- und Genehmigungsverfahren gibt diese Broschüre des UM Baden-Württemberg.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Windenergeinutzung sind in diesem FAQ zusammengestellt.
Fachliteratur zur Windnenergeinutzung in Binnenländern gibt es bei der Fachagentur Wind an Land.
Kompetente Ansprechpartner für die verschiedenen Konfliktthemen bei der Windenergienutzung sind das „Dialogforum Erneuerbare Energien“ von NABU und Bund: