Den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken

Die Sozialgesetzgebung wird auf Bundesebene gemacht. Aber die Kommunen sind mit ihren vielen Aufgabenfeldern letztlich entscheidend, ob das Zusammenleben auch Zusammenhalt bedeutet, oder ob einzelne Gruppen ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden.

Verlässliches soziales Netz

Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, brauchen Rat und Hilfe. Ob bei Krankheit, bei Behinderung, in Lebenskrisen, in finanziellen Notlagen oder im Alter: Die Unterstützung muss so dezentral wie möglich angeboten werden. Es gilt, niedrigschwellige Angebote zu schaffen, bei denen Hilfesuchende möglichst individuelle Beratung und Hilfen erhalten. Wenn man solche Angebote entwickelt, sollten so weit wie möglich die Betroffenen eingebunden und deren konkrete Bedürfnisse beachtet werden.

Freiwilliges Engagement stärken und würdigen

Ohne Ehrenamtliche sind viele wesentliche Aufgaben in unserem gesellschaftlichen Zusammenleben kaum noch zu bewältigen, beispielsweise in der Kinder- und Jugendarbeit, bei der Betreuung älterer Menschen und in der Flüchtlingshilfe. Ehrenamtliche leisten in Initiativen, Selbsthilfegruppen, Vereinen und Projekten wertvolle Arbeit. Um dieses Engagement dauerhaft aufrecht zu erhalten, ist es wichtig, dass auch neue Formen der Kooperation unter allen Beteiligten erprobt und umgesetzt werden. Die Städte, Gemeinden und Landkreise müssen bürgerschaftliches Engagement in seiner Vielfalt gezielt fördern, stärken und würdigen und professionell begleiten.

Gutes und günstiges Wohnen ermöglichen

Die kommunale Wohnungspolitik in allen Gemeinden im Land hat dieselbe Aufgabe: Sie soll Wohnraum für Menschen jeden Einkommens, für jede Altersgruppe und für jede Form des Zusammen- oder des Alleinlebens zur Verfügung stellen. Sie muss neben seniorengerechten und barrierefreien Wohnungen auch familiengerechte, größere und preiswerte Wohnungen möglichst in allen Stadtteilen bieten.

Die Zahl der Sozialwohnungen ist auch in Baden-Württemberg über die letzten Jahre stark gesunken. Parallel dazu stiegen die Mietpreise enorm. Für viele Menschen wird es immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Städte und Gemeinden müssen hier gegensteuern. Es gilt, von allen Möglichkeiten Gebrauch zu machen: So kann man beim Ausweisen neuer Flächen und bei städtebaulichen Verträgen im Innenbereich einen beträchtlichen Anteil für den sozialen Wohnungsbau reservieren. Damit Kommunen auch selbst in den sozialen Mietwohnungsbau investieren können, steht ihnen das Förderprogramm des Landes offen. Indem eine Kommune Grundstücke an Baugemeinschaften, Genossenschaften und andere Formen des gemeinschaftlichen Wohnens vergibt, macht sie preiswertes Bauen möglich.

Man kann zudem festlegen, dass Bebauungspläne erst dann zur Wirkung kommen, wenn alle Grundstücke in kommunaler Hand sind. So lassen sich langjährige Bauland-Brachen vermeiden. Die Kommune kann dadurch auch verhindern, dass es zu unverhältnismäßig hohen Grundstückspreisen kommt.

Wir befürworten eine Reform der Grundsteuer auf bebaubare Grundstücke, damit künftig finanzielle Anreize gesetzt werden, erschlossenes Bauland schneller für den Wohnungsbau bereitzustellen. Ein wirksames Instrument, um knappen Wohnraum zu erhalten, ist die Zweckentfremdungssatzung. Sie verhindert, dass Wohnraum dem Wohnungsmarkt entzogen wird.

Attraktive Orte und Quartiere

Dörfer, Gemeinden und Städte sind lebenswert und attraktiv, wenn es dort eine gute Mischung von Wohnen, Arbeiten und Freizeit gibt. Zu einer optimalen Grundversorgung gehören auch Einkaufsmöglichkeiten, eine ordentliche Gastronomie, öffentliche Einrichtungen, Dienstleistungen und Begegnungsmöglichkeiten. Wichtig ist es, beim Planen, Bauen oder Sanieren im Blick zu haben, was es für lebendige Quartiere mit guter sozialer Mischung braucht. Menschen unterschiedlichen Alters, unterschiedlichster Herkunft, mit und ohne Behinderung sollen miteinander leben und sich gegenseitig unterstützen. Hierauf müssen Quartiere zugeschnitten werden. Eine Rolle spielen können Mehrgenerationenhäuser, Beratungsstrukturen, Nachbarschaftszentren, barrierefreier Wohnraum, Kindertagesstätten und die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel.

Sicherheit im öffentlichen Raum

Sicherheit im öffentlichen Raum ist unverzichtbar für ein lebenswertes Wohnumfeld. Zum Begriff Sicherheit gehört dabei mehr als der Schutz vor Kriminalität. Es geht auch darum, dass sich die Bevölkerung subjektiv sicher fühlt. Orte, die als Angsträume wahrgenommen werden, können attraktiver und damit sicherer werden, wenn man sie umgestaltet, besser beleuchtet und hässliche oder vermüllte Bereiche beseitigt. Die gezielt eingesetzte Präsenz von Polizei erhöht sowohl die Sicherheit als auch das Sicherheitsgefühl.
Wir achten bereits bei der Bauleitplanung darauf, dass keine Viertel entstehen, die zu einseitig genutzt werden. Quartiere, die zu bestimmten Zeiten menschenleer sind, können zu einem subjektiven Unsicherheitsgefühl beitragen. Dies ist zum Beispiel von klassischen Behördenzentren bekannt.
An einem sicheren und lebenswerten Umfeld sind viele Akteure in der Kommune beteiligt. Neben der Polizei sind dies die für Kriminalitätsprävention zuständige Sozialarbeit, die Bau- und Planungsämter, die kommunalen Servicebetriebe und nicht zuletzt die Bevölkerung, wenn sie sorgsam mit dem öffentlichen Raum umgeht.

Schutz für Frauen und Kinder mit Gewalterfahrung

Frauen und Kinder werden Opfer von Gewalt und sexuellen Übergriffen – erschreckend oft. Die Fallzahlen sind seit Jahren konstant und hoch. Die Opfer brauchen leicht zugängliche Anlaufstellen, wo sie Rat und Unterstützung finden. Frauenhäuser und Beratungsstellen müssen finanziell stets ausreichend abgesichert sein.

Auch bei niedrigem Einkommen nicht ausgegrenzt

Immer mehr Haushalte haben in den letzten Jahren mit niedrige Einkommen und finanziellen Sorgen zu kämpfen. Die Anzahl armer Kinder und auch die Altersarmut nehmen zu. Dies grundlegend zu ändern und zu verbessern, liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Aber auch Kommunen sollen einen Beitrag leisten, damit Menschen mit geringem Einkommen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Denkbar sind beispielsweise Preisnachlässe bei kommunalen Einrichtungen und beim öffentlichen Nahverkehr (Bonus-Card, Familien-Card, Sozial-Ticket). Idealerweise lassen sich auch Vereine und andere Organisationen dafür gewinnen, Vergünstigungen anzubieten. Menschen mit wenig Geld dürfen nicht an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden. Wichtig sind uns deshalb auch gut ausgestattete Schuldner-Beratungsstellen sowie Jobcenter, die individuelle Unterstützung bieten.

Gemeinsam leben – mit und ohne Behinderung

Menschen mit Behinderungen sollen ein möglichst selbstbestimmtes Leben mitten in der Gesellschaft führen können. Dafür müssen Barrieren im öffentlichen Raum und in öffentlichen Gebäuden abgebaut werden. Damit individuelle Lebenswege möglich werden, braucht es für Wohnen und Freizeit weniger stationäre und dafür mehr ambulante Angebote. Außerdem müssen wir mehr Zugänge zum allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen. Das erreichen wir durch gezielte Qualifikation oder indem wir mit der örtlichen Wirtschaft kooperieren. Kommunen sollen bei Ausschreibungen die Möglichkeit nutzen, Inklusion als Vergabe-Kriterium zu definieren und damit voranzubringen.

Gute gesundheitliche und medizinische Versorgung

Bei Entscheidungen und Planungen muss das Thema Gesundheit ebenso grundsätzlich mitbedacht werden wie Umweltverträglichkeit. Unser Ziel ist eine gesundheitliche und medizinische Versorgung, die flächendeckend, bedarfsgerecht und qualitativ hochwertig ist. Wir wollen regionale Gesundheitskonferenzen, damit sich die Beteiligten vor Ort besser verzahnen: die ambulante und stationäre Versorgung, Pflegedienste, Heilberufe und Verantwortungsträger. Die Gesundheitsämter sollen beim Planen und Organisieren der Gesundheitskonferenzen eng eingebunden sein.

Wir setzen uns dafür ein, dass es eine verbindliche regionale Krankenhausplanung sowie qualitative Vorgaben durch das Land gibt. So können wir die Gesundheitsversorgung in der Fläche gewährleisten und zugleich sicherstellen, dass Gelder so sinnvoll wie möglich eingesetzt werden.
Wir wollen die Teilhabe psychisch kranker Menschen an der Gesellschaft fördern und ihnen eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dafür müssen wir die sozialpsychiatrischen Dienste stärken, die psychisch kranke Menschen begleiten und helfen, Klinikaufenthalte zu vermeiden.

Mit kommunaler Suchtprävention wollen auf die Gefahren der Abhängigkeit bei Genussmitteln, Medikamenten und bei der Mediennutzung hinweisen.

Im Alter so lange wie möglich selbständig

Leben und aktiv sein im Alter – das soll mitten in der Gesellschaft möglich sein. In unterschiedlichen Wohnformen können Menschen mit Unterstützungsbedarf eigenständig leben, in ambulant betreuten Wohngruppen oder Mehrgenerationenhäusern beispielsweise. Mithilfe von Quartiersarbeit (Nachbarschaftshilfen und Beratungsdienste) wird es älteren Menschen möglich, in ihrer vertrauten Wohnung und Umgebung wohnen zu bleiben, wie es sich viele wünschen. Für Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, muss es gute Heimplätze geben, alternativ auch Wohngemeinschaften speziell für Menschen mit Pflegebedarf. Da die meisten pflegebedürftigen Menschen zu Hause betreut werden, ist zudem ein dichtes Netz von Pflegestützpunkten wichtig, die beraten und ambulante Angebote vermitteln.

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