Zweckentfremdung von Wohnraum

Viele Städte in Baden-Württemberg leiden unter enormem Wohnraummangel. Gleichzeitig stehen Wohnhäuser vielerorts leer oder werden auf Internetportalen als Ferienwohnungen angeboten. Das ist nur schwer zu ertragen. Eigentum verpflichtet. Die Landesregierung hat beim Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum nachgesteuert.

Die Zweckentfremdungssatzung ist seit 2013 in Kraft. Gemeinden dürfen Auskünfte über die Nutzung von Wohnraum einfordern. Von der Gemeinde beauftragte Personen sind berechtigt Grundstücke, Gebäude und Wohnungen zu betreten.

Gerade in Universitätsstädten und touristischen Regionen verschärft das Anbieten privaten Wohnraums über Airbnb und andere Plattformen spürbar die Wohnraumsituation. Die Neuregelung greift dieses Problem auf und ermöglicht Städten und Gemeinden mit Wohnraummangel nun auch von den Betreibern von Internetportalen für die Vermittlung von Ferienwohnraum Auskünfte zu verlangen und für die Vermietung eine Registrierungs- sowie eine Anzeigepflicht für jede Überlassung von Wohnraum einzuführen.

Bleiben Auskünfte aus, sind sie unvollständig oder falsch oder bleibt die Registrierung aus, kann ein Bußgeld zwischen 50.000 und 100.000 Euro erhoben werden.

 

Hier der Gesetzestext, um Einzelheiten nachlesen zu können: Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum.

Beispiel einer Satzung  über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Konstanz.

Ein Musterantrag  zur Erweiterung der Zweckentfremdung auf Ferienwohnungen.

Zukunftsweisende und innovative Ansätze der Wohnraumschaffung werden auch im Rahmen der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg verfolgt.

 

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